75 fern wird der Berufungsführer 4 nicht von der Pflicht zur Überwachung der Einhaltung der Sicherheitsvorschriften durch die Schichtleiter und die Kontrolleure befreit. Ihm kam damit in seiner Funktion als Abteilungsleiter gegenüber dem ihm zumindest indirekt unterstellten Straf- und Zivilkläger eine Garantenstellung zu.