Vielmehr müsse für jeden Berufungsführer einzeln geprüft werden, welche Pflichten ihm im Unfallzeitpunkt obliegen seien und ob er diesen nachgekommen sei oder nicht. Insofern ist der Verteidigung beizupflichten. Rechtsanwältin I.________ führt weiter aus, nicht jede Rechtspflicht genüge für die Begründung einer Garantenpflicht, sondern nur eine qualifizierte. Bei Delikten, die in Unternehmen begangen würden, sei die strafrechtliche Verantwortlichkeit nach deren Organisationsstruktur zu bestimmen.