10.7.2 Abgrenzung Tun/Unterlassen Dem Berufungsführer 4 wird mit Strafbefehl vom 12.02.2013 zum Vorwurf gemacht, er habe es in pflichtwidriger Weise unterlassen, für die umgehende Reparatur resp. für die Ausserbetriebnahme der Maschine zu sorgen (pag. 589). Es wird ihm damit ein Unterlassen vorgeworfen.