Der Berufungsführer 3 habe nicht vorhersehen können, dass ein Kontrolleur als nicht an der Maschine ausgebildeter Mitarbeiter überhaupt Sprayarbeiten vornehme, geschweige denn während die Maschine in Betrieb sei (pag. 954). Der Berufungsführer 3 habe auch nicht damit rechnen müssen, dass einer seiner langjährigen, sehr verantwortungsvollen und zuverlässigen Mitarbeiter entgegen der Vorschriften während laufender Maschine spraye. Und erst recht nicht, dass der Straf- und Zivilkläger zum Sprayen angewiesen worden sei (pag. 954 f.). Auch diese Vorbringen der Verteidigung führen ins Leere;