71 zuerst auf ein Podest steigen müssen, welches vor der Maschine resp. vor dem Gefahrenbereich stehe. Die Unfallmaschine sei somit erst und nur dann gefährlich gewesen, wenn man sich auf das vor ihr stehende Podest gestellt und absichtlich während laufender Produktion in die Prozessvorrichtung hineingegriffen habe. Dazu habe jedoch zu keiner Zeit Anlass bestanden. Niemand hätte je in die laufende Maschine hineingreifen dürfen und schon gar nicht müssen (pag.