10.6.6 Subjektiver Tatbestand (Unterlassungsfahrlässigkeit) Für die der Sorgfaltspflicht zugrunde liegende Rechtsquelle sowie in Bezug auf die Frage der Betriebssicherheit wird vorab auf die Ausführungen unter IV.10.4.3 Sprayanweisung (Handlungsdelikt) b) Sorgfaltspflicht hiervor verwiesen. In Bezug auf das Kriterium der Betriebsgefahr bringt Fürsprecher F.________ vor, jeder Mitarbeitende habe absolut gefahrlos an der Maschine vorbeigehen können, selbst wenn diese in Betrieb gewesen sei. Es sei ausgeschlossen gewesen, dass ein Arbeitnehmer versehentlich in den gefährlichen Anlagenbereich hätte geraten können.