10.6.4 Möglichkeit der Erfolgsabwendung Dem Berufungsführer 3 wäre es ohne Weiteres möglich gewesen, die Anweisung zu erteilen, die Unfallmaschine müsse ausser Betrieb genommen werden; er hätte den eingetretenen Erfolg mithin abwenden können. Auch der grosse Produktionsdruck vermag die Tatmacht nicht zu verneinen, da ersterer das Interesse am Schutz der Mitarbeiter nicht annähernd überwiegt.