70 Betriebsleiter nicht ständig vor Ort war und seine Mitarbeiter und die Maschinen damit nicht permanent überwachen konnte. Dies ist aber insofern irrelevant, als dass er vom Berufungsführer 4 auf die Gefahr, die von der defekten Unfallmaschine ausging, explizit hingewiesen wurde und sich dennoch entschied, auf eine Ausserbetriebnahme der Maschine zu verzichten bzw. ausdrücklich deren Weiterbenützung anordnete.