___ AG dafür zuständig, beim Auftreten von grösseren Schäden oder Störungen über das weitere Vorgehen zu entscheiden. Die Kammer ist der Auffassung, dass die kaputte Plexiglasscheibe einen solchen Fall darstellt und auch durch Schicht- und Abteilungsleiter entsprechend gemeldet wurde. Der Entscheid, ob die Tiefziehmaschine _______ ausser Betrieb zu nehmen sei oder weiter laufen gelassen werden konnte, lag mithin im Aufgaben- und Verantwortungsbereich des Berufungsführers 3 (vgl. III.9.5 Zuständigkeit für die Ausserbetriebnahme der Unfallmaschine hiervor).