68 der Unfallmaschine geschult worden und seit mehr als zweieinhalb Jahren im Betrieb der M.________ AG tätig war (vgl. dazu die Ausführungen der Verteidigung auf pag. 981). Es trifft zu, dass er ein erfahrener Mitarbeiter war. Gerade deshalb kam es ihm wohl auch seltsam vor, dass ihm über sein Aufgabengebiet hinaus der Auftrag zum Sprayen erteilt wurde und hat er sich auch aus diesem Grund den Sprayauftrag erst noch vom Berufungsführer 2, seinem direkten Vorgesetzten, bestätigen lassen.