10.5.6 Subjektiver Tatbestand (Unterlassungsfahrlässigkeit) Für die der Sorgfaltspflicht zugrunde liegende Rechtsquelle sowie in Bezug auf die Frage der Betriebssicherheit wird vorab auf die Ausführungen unter IV.10.4.3 Sprayanweisung (Handlungsdelikt) b) Sorgfaltspflicht hiervor verwiesen. Die Verteidigung bringt vor, während laufendem Betrieb sei das Sprayen bei der Tiefziehmaschine _______ nicht nötig. Die Maschine müsse zudem zuerst ausgeschaltet und die Form herausgenommen werden, bevor gesprayt werden dürfe.