84 Z. 327 f.). Auch aus der von der Verteidigung vorgebrachten Tatsache, dass ein als «Notfallszenario Unfall M.________ AG» betiteltes Schema die telefonische Mitteilung an den Produktionsleiter oder den Sicherheitsbeauftragen vorsieht (vgl. pag. 294), lässt sich nicht ableiten, dass dem Berufungs-