Wie bereits ausgeführt, hatte er zudem als Schichtleiter, welcher am engsten mit den Kontrolleuren zusammen und direkt an den Maschinen arbeitete, die tatsächliche Herrschaft und Verantwortung über die Gefahrenquelle – die Unfallmaschine – inne. Er war derjenige, der auftretende Schäden und Störungen sofort erkennen und entsprechend schnell handeln konnte. Der Berufungsführer 2 selber gab denn auch gegenüber der Staatsanwaltschaft von sich aus und ohne entsprechende Frage zu Protokoll: «Ich bin für die Personen, die unter mir arbeiten, verantwortlich.» (pag. 84 Z. 327 f.).