Abteilungsleiter aufführt, die Schichtleiter und Kontrolleure hingegen nicht erwähnt, bedeutet selbstredend nicht, dass die Schichtleiter den Kontrolleuren nicht übergeordnet gewesen wären. Die Schichtleiter waren sehr wohl die direkten Vorgesetzten der Kontrolleure und diesen gegenüber gleichzeitig weisungsbefugt und zum Schutz verpflichtet. Dies geht im Übrigen auch aus den eigenen Angaben des Berufungsführers 2 hervor. Gegenüber der Polizei gab er auf Frage, welche Stellung er im Betrieb ausübe und wer ihm direkt unterstellt sei, an: «Ich bin […] Schichtleiter und betreue 2-3 Mitarbeiter.» (pag. 72 Z. 8 ff.).