64 lungsleiter aufgeführt sei und wonach er gemäss Arbeitsvertrag vom 17.01.2005 lediglich Schichtleiter gewesen sei und damit keine Vorgesetztenfunktion ausgeübt habe (pag. 968), kann nicht gefolgt werden. Die Tatsache, dass das erwähnte Organigramm die im Werk L.________ tätigen Mitarbeitenden nur bis zur Stufe stv. Abteilungsleiter aufführt, die Schichtleiter und Kontrolleure hingegen nicht erwähnt, bedeutet selbstredend nicht, dass die Schichtleiter den Kontrolleuren nicht übergeordnet gewesen wären.