10.5.3 Garantenpflicht Vorab kann auf IV.10.4.4. Unterbliebene Reparatur bzw. Ausserbetriebnahme der Maschine sowie unterbliebene Schadensmeldung (Unterlassungsdelikt) a) Garantenstellung hiervor verwiesen werden; dem Berufungsführer 2 kam in seiner Funktion als Schichtleiter gegenüber dem ihm direkt unterstellten und seiner Schicht zugeteilten Straf- und Zivilkläger eine Garantenstellung zu. Dem Einwand der Verteidigung, wonach der Berufungsführer 2 im Organigramm auf pag. 361 weder als Betriebsleiter noch als Abteilungsleiter oder als stv. Abtei-