10.5.2 Abgrenzung Tun/Unterlassen Dem Berufungsführer 2 wird mit Strafbefehl vom 12.02.2013 ein Unterlassen zum Vorwurf gemacht, nämlich dass er es in pflichtwidriger Weise unterlassen habe, für die umgehende Reparatur resp. für die Ausserbetriebnahme der Maschine zu sorgen (pag. 576).