d) Subjektiver Tatbestand (Unterlassungsfahrlässigkeit) Für die der Sorgfaltspflicht zugrunde liegende Rechtsquelle sowie in Bezug auf die Frage der Betriebssicherheit wird auf die Ausführungen unter IV.10.4.3 Sprayanweisung (Handlungsdelikt) b) Sorgfaltspflicht hiervor verwiesen. Die nicht betriebssichere Tiefziehmaschine _______ hätte gestützt auf Art. 28 Abs. 4 VUV ausser Betrieb genommen werden müssen. Durch das Verwenden der Unfallmaschine trotz fehlender Schutzvorrichtung wurde gegen eine der Unfallverhütung dienende Norm verstossen.