Rechtsanwalt B.________ ist insofern beizupflichten, als dass dem Berufungsführer 1 nicht vorgeworfen werden kann, er hätte sich über die eindeutige Anordnung des Betriebsleiters (Berufungsführer 3) hinwegsetzen und die Unfallmaschine ausser Betrieb nehmen müssen. Selbst wenn er dies getan hätte, ist davon auszugehen, dass der Betriebsleiter als Reaktion darauf angeordnet hätte, die Tiefziehmaschine _______ sei wieder in Betrieb zu nehmen. Der Berufungsführer 1 muss sich jedoch vorwerfen lassen, den Schaden nicht gemeldet und nicht wiederholt nachgefragt zu haben, wann mit dem Ersatz der Plexiglasscheibe gerechnet werden könne.