Da die Plexiglasscheibe nicht während der Schicht des Berufungsführers 1 kaputt gegangen sei, habe dieser in guten Treuen davon ausgehen können, dass der Defekt bereits gemeldet worden sei (pag. 935). Diese Argumentation vermag nicht zu überzeugen; angesichts der schweren Folgen eines möglichen Unfalls, wie sie auch im vorliegenden Fall eingetreten sind, durfte sich der Berufungsführer 1 nicht einfach darauf verlassen, dass der Schaden bereits durch jemand anderes gemeldet worden sein könnte. Ob der Defekt nicht doch während einer seiner Schichten entstand, ist im Übrigen nicht eruierbar und überdies auch nicht relevant.