10.4.4 Unterbliebene Reparatur bzw. Ausserbetriebnahme der Maschine sowie unterbliebene Schadensmeldung (Unterlassungsdelikt) a) Garantenstellung Rechtsanwalt B.________ bringt zu Recht vor, die pauschale vorinstanzliche Feststellung, wonach die vier Berufungsführer im Zeitpunkt des Arbeitsunfalls bei der M.________ AG in Vorgesetztenfunktion angestellt gewesen seien, womit diesen eine Pflicht zum Schutz der Arbeitnehmer bzw. zur Unfallverhütung obliege und wonach ihnen deshalb jeweils im gleichen Umfang eine Garantenstellung zukomme, sei aus rechtlicher Sicht zu undifferenziert (pag.