Weiter ist die Anweisung, der Straf- und Zivilkläger solle seine Hand bzw. seinen Arm durch eine ungesicherte Öffnung in die laufende Tiefziehmaschine _______ hineinhalten um zu sprayen, nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge und den Erfahrungen des Lebens geeignet, einen Erfolg wie den eingetretenen – schwere Verletzungen des Armes – herbeizuführen (Adäquanz). Ein rechtlich relevantes Selbstverschulden des Straf- und Zivilkläger, welches den Kausalzusammenhang ausnahmsweise zu unterbrechen vermöchte, ist aus den folgenden Gründen zu verneinen: