10.4.3 Sprayanweisung (Handlungsdelikt) Wie die Beweiswürdigung ergeben hat, hat der Berufungsführer 1 den Straf- und Zivilkläger angewiesen, dieser solle durch die Aussparung im Schutzgitter der Tiefziehmaschine _______ bei laufender Maschine sprayen (vgl. pag. 570 sowie III.9.7. Erteilung und Bestätigung des Sprayauftrags hiervor). Davon ausgehend ist zu prüfen, ob der Berufungsführer 1 durch die Erteilung dieser Anweisung pflichtwidrig unvorsichtig gehandelt hat.