10.4 Subsumtion Berufungsführer 1 (Schichtleiter/stv. Abteilungsleiter) 10.4.1. Erfolgseintritt (schwere Körperverletzung) Infolge des Unfalls vom 26.05.2010 musste dem Straf- und Zivilkläger am 08.06.2010 der rechte Unterarm amputiert werden (vgl. dazu pag. 413 f.). Damit ist vorliegend der objektive Tatbestand von Art. 122 StGB in der Sachverhaltsvariante von Abs. 2 (Verstümmelung eines Gliedes) erfüllt.