__ AG obliegende Pflicht zum Schutz der Arbeitnehmer bzw. zur Unfallverhütung treffe die Berufungsführer 1 - 4 damit in eigener Person, weshalb ihnen in entsprechendem Umfang eine Garantenstellung zukomme (pag. 771). Massgebend für das Mass der von den Berufungsführern anzuwendenden Sorgfalt seien Art. 328 Abs. 2 OR, Art. 82 Abs. 1 UVG sowie die gestützt auf Art. 83 und 85 UVG erlassenen Ausführungsvorschriften. Werde gegen eine solche Vorschrift verstossen, liege darin zugleich ein Indiz für die Missachtung der Sorgfaltspflicht im Sinne von Art. 12 Abs. 3 StGB (pag. 771 f.). Vor diesem Hintergrund sei die Unfallmaschine _______ ohne die Plexiglasscheibe, welche eine Schutzeinrichtung