50 andernfalls den Straf- und Zivilkläger vom Sprayen abgehalten hätte: «Ich habe nicht gewusst, dass Herr A.________ befohlen hat zu sprayen. Herr A.________ hätte dies mir und nicht dem Kontrolleur sagen sollen.» (pag. 82 Z. 260 f.) «Als der Unfall passiert ist, habe ich nichts vom Sprayen gewusst. […]» (pag. 82 Z. 265 f.), «Vor dem Unfall wusste ich gar nicht, dass J.________ sprayte. Wie gesagt, ich hatte Probleme mit einer anderen Maschine.