83 Z. 283 ff.). Er selber habe nie durch das Loch gesprayt: «Dies würde ich nie machen, weil sonst meine Mitarbeiter das Gefühl haben, es gleich zu machen.» (pag. 72 Z. 46 ff.). Auf Frage, wie der Unfall habe geschehen können, antwortete der Berufungsführer wie folgt: «Ich vermute, dass er die Form sprayen wollte. Dies muss er aber aus freien Stücken gemacht haben, denn einen Auftrag hat er dafür nicht erhalten. Er muss dann auch durch die defekte Schutzvorrichtung gegriffen haben.» (pag. 73 Z. 44 ff.).