55 Z. 346). Der Straf- und Zivilkläger bestätigte auch in der erstinstanzlichen Hauptverhandlung, dass der Berufungsführer 2 vom Sprayauftrag gewusst habe: «Ja, Herr C.________ war damals auch dort. Er war ein Chef von mir. Er hat mitbekommen, dass ich die Maschine ________ sprayen sollte. Ich habe ihm dies erzählt. Er sagte zu mir, ja, ich solle sprayen, und ist weitergelaufen.» (pag. 641 Z. 18 ff.). «Ja, Herr C.________ bestätigte mir, dass ich die Maschine sprayen soll. Auch Herr C.________ hat mich nicht darauf aufmerksam gemacht, dass es gefährlich sein könne. Ich habe einfach Herrn C.____