49 Z. 129 ff.). Dies bestätigte er später in derselben Einvernahme: «Nachdem A.________ mir das vorgeführt hat, habe ich zu C.________ gesagt, dass ich fünf Maschinen betreuen muss. Ich fragte ihn, ob ich nun auch noch sprayen soll. Er sagte, ja.» (pag. 49 Z. 154 f.). Auf Vorhalt der Aussagen des Berufungsführers 2, wonach dieser dem Straf- und Zivilkläger keinen Auftrag zum Sprayen erteilt habe, gab Letzterer zu Protokoll: «Ich habe C.________ gefragt, ob ich sprayen soll. Daraufhin hat er mir gesagt, ich solle es machen.» (pag. 50 Z. 172 ff.). «Nein, C.________ hat auch nicht geschaut.