ren. Schliesslich ist die Beweisfrage zu beantworten, ob der Berufungsführer 2 gegenüber dem Straf- und Zivilkläger den durch den Berufungsführer 1 erteilten Sprayauftrag bestätigt hat. Der Straf- und Zivilkläger gab diesbezüglich gegenüber der Polizei Folgendes zu Protokoll: «[…] Ich fragte auch noch den Schichtleiter der Nacht, C.________. Er sagte mir auch, dass ich sprayen soll.» (pag. 41 Z. 16 f.). Anlässlich der staatsanwaltschaftlichen Einvernahme gab er dann an: «[...] Ich habe dann C.________ gefragt, ob ich Sprayen muss. Dieser sagte ja und ist weggegangen.» (pag. 49