42 Z. 36 f.). Bei der Staatsanwaltschaft bestätigte er dies: «Er hat mich zu sich gerufen. Er hat mir gezeigt, dass ich nach vorne recken und sprayen muss. Ich musste durch dieses Loch sprayen. Er hat es mir vorgezeigt.» (pag. 49 Z. 149 f.). Und auch in der erstinstanzlichen Hauptverhandlung bestätigte er seine bisherigen Angaben wie folgt: «A.________ hat gesprayt, er hat mit der Hand in die Maschine gegriffen und gesprayt, er hat es mir vorgezeigt, wie ich zu sprayen habe.» (pag. 635 Z. 19 ff.). Später in derselben Einvernahme bestätigte und präzisierte er dies wie folgt: «Ja, A.____