In diesem Zusammenhang ist ausserdem die Frage beweismässig zu klären, ob der Berufungsführer 1 beim Sprayen vor Schichtwechsel seine Hand durch das Loch gehalten oder von Aussen durch die Öffnung gesprayt hat. Der Berufungsführer 1 selber gab anlässlich der erstinstanzlichen Hauptverhandlung zu Protokoll: «Ich habe diesen Teflonspray verwendet, ich habe durch das Loch gesprayt, aber ich habe nicht hineingegriffen.» (pag. 644 Z. 18 ff.).