48 Die Kammer geht somit in einem ersten Fazit gestützt auf die glaubhaften und übereinstimmenden Aussagen des Straf- und Zivilklägers, des Berufungsführers 2 und des Berufungsführers 4 davon aus, dass der Berufungsführer 1 dem Straf- und Zivilkläger den Auftrag erteilt hat, dieser solle durch die Aussparung im Schutzgitter der Tiefziehmaschine _______ sprayen. In diesem Zusammenhang ist ausserdem die Frage beweismässig zu klären, ob der Berufungsführer 1 beim Sprayen vor Schichtwechsel seine Hand durch das Loch gehalten oder von Aussen durch die Öffnung gesprayt hat.