Entgegen der Argumentation der Verteidigung vermag dies den Berufungsführer 1 nicht zu entlasten (vgl. pag. 933); nur weil der Berufungsführer 3 keine Kenntnis von einer solchen Anweisung des Berufungsführers 1 hatte, bedeutet dies selbstredend nicht, dass keine solche erteilt worden ist.