115 Z. 199 f.). Nachdem er den Straf- und Zivilkläger am Unfallabend aus der Maschine befreit habe, habe er diesen gefragt, warum er gesprayt habe: «Ein weiterer Tamile hat für mich übersetzt. Herr J.________ sagte darauf, ihm wurde gesagt, er solle dort hineinsprayen. Er sagte A.________ habe ihm das gesagt. […] Ich fragte ihn, warum er den [recte: denn] gesprayt habe, dies sei doch gefährlich. Herr J.________ erwiderte nur, er wisse es nicht, ihm wurde das so gesagt.» (pag. 115 Z. 203 ff.; später in derselben Einvernahme bestätigt, pag. 115 Z. 227 f. und Z. 230 ff.).