46 kläger einen entsprechenden Auftrag erteilt zu haben. So antwortete er auf Frage, ob der Straf- und Zivilkläger ihn auf das Sprayen angesprochen und gefragt habe, wie er dies machen solle oder ob er dies auch dürfe: «Nein. Ich hatte dort selber gesprayt und er hat mich dabei wohl beobachtet. Er hatte mich weder gefragt noch in irgend einer Form darauf angesprochen.» (pag. 58 Z. 43 ff.; bestätigt in derselben Einvernahme, pag. 67 Z. 238 ff.). Gegenüber der Staatsanwaltschaft gab der Berufungsführer 1 auf Frage, warum er die Sprayarbeiten entgegen den Vorschriften durch das vorhandene