_ kann ja nicht richtig Deutsch. Herr A.________ hat mir gesagt, er habe Herrn J.________ befohlen zu sprayen. […] Er hat nicht gesagt, aus welchem Grund er nicht mir gesagt hat, dass ich sprayen soll. Ich habe ihm gesagt, er müsse es mir sagen und nicht einem Kontrolleur.» (pag. 82 Z. 260 ff.). Auch auf Vorhalt der Aussagen des Berufungsführers 1, wonach dieser dem Straf- und Zivilkläger nie gesagt habe, Letzterer solle sprayen, blieb der Berufungsführer 2 bei seinen bisherigen Angaben: «Mir gegenüber hat er das aber gesagt.» (pag. 83 Z. 299 ff.). Diese Angaben bestätigte er schliesslich auch im Rahmen der erstinstanzlichen Hauptverhandlung: «Bei der ________ hatte A.______