Seine glaubhaften Angaben werden zudem gestützt durch die Aussagen des Berufungsführers 2, wie nachfolgend aufzuzeigen ist. Dieser erwähnte – entgegen den Ausführungen der Verteidigung – bereits gegenüber der Polizei explizit die Möglichkeit, dass der Berufungsführer 1 dem Straf- und Zivilkläger den Auftrag zum Sprayen erteilt haben könnte: «Ich vermute, dass ihm bei Schichtwechsel der andere Schichtleiter etwas von sprayen gesagt hat oder aber J.________ gesehen hat, dass der vordere Schichtleiter gesprayt hat. A.________ ist immer in der Schicht vor mir. Meine Mitarbeiter sind so rund eine viertel Stunde mit beiden Schichtleitern zusammen.