50 Z. 183 ff.). Er habe nicht gewusst, warum man die Unfallmaschine habe sprayen müssen, er habe auch nicht gefragt weshalb. «Er hat mir einfach gesagt, dass ich die Maschine auf diese Weise sprayen soll.» (pag. 51 Z. 206 f.). Betreffend die Verständigung führte er aus: «Ich verstehe einigermassen Berndeutsch. Wenn man mich ruft und sagt ich soll kommen, das verstehe ich. Und wenn man mir zeigt, dass ich sprayen muss, das verstehe ich auch.» (pag. 51 Z. 210 ff.). Und auf Frage, ob die Berufungsführer 1 oder 2 ihn kontrolliert hätten, als er gesprayt habe, gab der Straf- und Zivilkläger an: «Nein. A.________ hat mir gesagt, ich soll sprayen und ist dann weggegangen.