, N 428 ff.). Gegenüber der Staatsanwaltschaft bestätigte der Straf- und Zivilkläger seine Angaben: «A.________ hat dort [Anm.: An der Unfallmaschine] gesprayt. Ich musste um 21.00 Uhr mit der Arbeit anfangen, er hat mich gerufen und mir gesagt, ich solle dort sprayen. […] Ich habe damals fünf Maschinen betreut und gleichzeitig diese eine gesprayt. Als ich gesprayt habe, habe ich den Arm eingeklemmt.» (pag. 49 Z. 129 ff.). Auf Frage, warum der Berufungsführer 1 ihm, dem Straf- und Zivilkläger, gesagt habe, er solle sprayen, antwortete er: «Er war fertig mit der Arbeit und war am gehen. Er hat mir dann gesagt, ich soll die Maschine sprayen.