__ erklärte mir, wie ich sprayen soll. A.________ erklärte mir, dass ich mit der Hand durch die Öffnung soll, um zu sprayen. Da ich Angst hatte, versuchte ich zuerst von ausserhalb zu sprayen. Da ich aber so nicht richtig sprayen konnte, griff ich durch die Öffnung.» (pag. 42 Z. 36 ff.). Diese erste Beschreibung des Unfalls durch den Straf- und Zivilkläger ist glaubhaft; ihr sind gleich mehrere Realitätskriterien zu entnehmen. Einerseits berichtete der Straf- und Zivilkläger nachvollziehbar, er habe beim Sprayen Angst empfunden.