sprayen (vgl. pag. 930). Nach Auffassung der Kammer erscheint aus dem Gesamtkontext jedoch wahrscheinlicher, dass die erste Antwort falsch protokolliert wurde, der Protokollführer versehentlich in die indirekte Rede verfiel. Dies ergibt sich aus der Folgefrage, die Bezug auf einen Sprayauftrag nimmt, welcher angeblich dem Straf- und Zi- 41 vilkläger erteilt wurde. Richtigerweise sollte der Satz heissen: «[…] Der Schichtleiter sagte mir, dass ich bei dieser Maschine ( _______ ) zwischendurch sprayen muss.».