Der Straf- und Zivilkläger gab bereits anlässlich der polizeilichen Einvernahme zu Protokoll, er habe im Auftrag des Berufungsführers 1 die Maschine _______ sprayen müssen: «Ich musste an diesem Abend zu insgesamt 5 Maschinen schauen, nicht nur zu der ________. A.________ war Schichtleiter. Der Schichtleiter sagte mir, dass er bei dieser Maschine ________ zwischendurch sprayen muss.» (pag. 41 Z. 8 ff.). Auf Frage, was genau und wo er, der Straf- und Zivilkläger, habe sprayen müssen, führte er sodann aus: «Damit die Platten nicht zusammenkleben und sich besser von der Pressform lösen. Ich musste dies direkt bei der Pressform machen.