38 führen seinen Arm so in die Maschine hineingehalten, hätte systemlogisch auch der Arm des Berufungsführers 1 durch den Spannrahmen eingeklemmt werden müssen – der Spannrahmen dieser Maschine öffne und schliesse sich mit einer Kadenz von lediglich 1,2 bis 1,4 Sekunden (pag. 930). Anlässlich der erstinstanzlichen Hauptverhandlung habe der Straf- und Zivilkläger erstmals ausgeführt, der Berufungsführer 1 habe ihm den Spray in die Hand gegeben.