37 9.7.2 Vorbringen der Parteien Rechtsanwalt B.________ bringt im Namen und im Auftrag des Berufungsführers 1 im Wesentlichen Folgendes vor: Die Aussagen des Straf- und Zivilklägers seien nicht glaubhaft. Zunächst falle auf, dass dieser darauf bedacht sei, seine Eigenverantwortung kategorisch zu negieren, indem er darauf verweise, dass er habe machen müssen, was man ihm gesagt habe.