9.7 Erteilung und Bestätigung des Sprayauftrags 9.7.1 Erwägungen der Vorinstanz Die Vorinstanz behandelt in der schriftlichen Urteilsbegründung zunächst die Frage, ob der Berufungsführer 1 dem Straf- und Zivilkläger den Auftrag zum Sprayen erteilt hat. Sie gibt diesbezüglich zuerst die Aussagen des Straf- und Zivilklägers (pag. 745 f.) sowie diejenigen des Berufungsführers 1 (pag. 746 f.), des Berufungsführers 2 (pag. 748 f.), des Berufungsführers 3 (pag. 749) und des Berufungsführers 4 (pag. 749 f.) in zusammengefasster Weise wieder.