_____ müsse weiter laufen. In leichter Abweichung von den Schlussfolgerungen der Vorinstanz erachtet es die Kammer damit als erstellt, dass der Berufungsführer 3 sich nicht nur implizit dahingehend äusserte, sondern sogar ausdrücklich die Anweisung erteilt hat, die Unfallmaschine müsse trotz des Fehlens der Plexiglasscheibe weiter betrieben werden.