114 Z. 181 ff.). Auch in der erstinstanzlichen Hauptverhandlung blieb der Berufungsführer 4 bei seinen bisherigen Angaben, wenn er ausführte: «Als ich aus den Ferien zurückkehrte, fiel mir diese fehlende Scheibe auf. Ich fragte nach, doch niemand wusste Bescheid. Ich habe auch den Mechaniker gefragt, was los sei, doch er sagte, er wisse von nichts. Ich bin deshalb aufs Büro und habe diesen Sachverhalt Herrn E.________ mitgeteilt. Er sagte mir, die Maschine müsse einfach laufen, wir hätten Druck vom Kunden, der Auftrag sei wichtig. Ich sagte darauf, man könne die Maschine so nicht laufen lassen, dies sei gefährlich. Er meinte dann, ich solle mit dem Mechaniker schauen, dass die Repara-