114 Z. 177 ff.). Auf Vorhalt der Aussage des Berufungsführers 3, wonach die Verantwortung beim Abteilungsund bei den Schichtleitern liege, antwortete er: «Ich habe dies gemeldet und es waren auch noch andere Leute, welche den Befehl von Herr E.________ gehört haben. Ich kann nicht mehr dazu sagen. […] Im Büro war noch U.________. Er ist für Aufträge und Rechnungen zuständig. […] Nein, er hat nichts dazu gesagt. Ich habe mit Herr U.________ auch darüber gesprochen. Er sagte mir, er habe es gehört, aber er dachte er sage nichts, da er nicht dafür verantwortlich ist. Wenn Herr E.________ die Maschine freigeben will, ist das seine Sache.» (pag. 114 Z. 181 ff.).