Dass der Berufungsführer 2 den entsprechenden Befehl über Dritte und nicht vom Berufungsführer 3 persönlich erhielt, ist somit in der Hierarchie der Betriebsstruktur begründet und wirkt sich nicht negativ auf die Glaubhaftigkeit seiner Aussagen aus. Der Berufungsführer 3 wird schliesslich stark durch die Aussagen des Berufungsführers 4 belastet. Dieser führte gegenüber der Staatsanwaltschaft Folgendes aus: «Ich bin zu Herr E.________ gegangen, er hat gesagt, dass die Maschine laufen muss. […] Ich habe ihm gesagt, dass diese nicht laufen dürfe, dies ist ja zu gefährlich. Herr E.________ sagte aber, dass die Maschine laufen müsse, da unbedingt geliefert werden muss.